Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 27.565 Euro im Jahr bei Ledigen (Stand 2024). Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 55.130 Euro.
Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.